Vorsicht bei sensiblen Sachverhalten vor Gericht!

Recht, Steuern

Deutsche Gerichte und Behörden sind durch § 116 der Abgabenordnung verpflichtet worden, Erkenntnisse über möglicherweise in Steuererklärungen „vergessene“ Sachverhalte dem Finanzamtes mitzuteilen. In diesen Fällen ist es dringend angezeigt, den Rechtsstreit rechtzeitig möglichst zusammen mit Ihrem Anwalt mit dem Steuerberater zu besprechen, um steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und richtig sowie rechtzeitig reagieren zu können.

Schreiben Sie einen Kommentar

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner