Steuern Sie Ihre Finanzen

Unser Ziel

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass Sie bei Ihrer täglichen Arbeit in Ihrem Betrieb, an Ihrem Arbeitsplatz oder auch bei der Verwaltung Ihres Vermögens so wenig wie möglich von den Erfordernissen des Steuerwesens gestört werden. Sie bekommen Full Service nach Ihren persönlichen Wünschen und (betrieblichen) Anforderungen. Gleichwohl erhalten Sie regelmäßig umfassende Informationen und Auswertungen über die Lage Ihres Unternehmens in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Plänen über die Entwicklung des Unternehmens. Wenn Sie beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir unterstützen Sie bei der vielleicht schwierigsten Entscheidung Ihres Lebens, dem Schritt in die Selbständigkeit. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ohne die Unterstützung des Steuerberaters, der dem Unternehmer den Rücken frei hält, die Existenzgründung oft zum Scheitern verurteilt ist.

Wenn Sie nach Jahren des Ärgers mit dem Finanzamt mit Steuerschätzungen, Pfändungen und anderem endlich einmal reinen Tisch machen wollen, stehen wir Ihnen hierbei zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, die rückständigen Steuererklärungen zu erstellen, Bilanzen zu fertigen und Ihre laufenden steuerlichen Pflichen zu erfüllen.

Sonstige Aufgaben

  • Mandantenbuchhaltungen
  • Gehaltsabrechnungen
  • Betreuung bei Prüfungen durch Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
  • Betreuung und Mandatsübernahme auch bei bereits laufenden Betriebsprüfungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Krisenbewältigung
  • Haben Sie Sorgen wegen der angekündigten oder laufenden Betriebsprüfung? Wir übernehmen Ihren „Fall“, wickeln die Steuerprüfung für Sie ab und retten, was noch zu retten ist.
  • Testamentsvollstreckungen
  • Hausverwaltungen
  • Vermögensverwaltung

Unternehmensberatung und EDV-Organisation

Wir beraten Sie in der Organisation der steuerlichen Belegführung und Buchhaltung. Die ordnungsgemäße Buchführung im Betrieb ist Grundlage einer erfolgreichen Steuerberatung durch den Steuerberater.

In besonderen Fällen stellen wir spezielle Buchführungssoftware der DATEV zur Buchführung im Betrieb zur Verfügung. Die so erstellte Buchführung wird vom Finanzamt anerkannt und kann somit vom Steuerberater zur Erstellung der Monats- und Jahresabschlüsse weiterverarbeitet werden.

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