Umsatzsteuer Gastronomie Silvester 2023 / 2024

Steuern

Der Umsatzsteuer – Satz von 7 % darf in der Gastronomie Silvester 2023 / 2024 weiter angewendet werden. Dies hat Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 21.12.2023 als zugelassen.

Für die Gastronomie endet der 7 % Umsatzsteuersatz also nicht am 31.12.2023 um 24:00 h, sondern erst, wenn die Nacht herum ist. 

Achtung: Dies gilt wie bisher nur für die Restaurant- und Verpflegungsleistungen, die Abgabe von Getränken unterliegt unverändert 19 % Umsatzsteuer.

Ansonsten gilt ab dem 01.01.2024 wieder die normale Regelung, dass die Restaurant- und Verpflegungsleistungen vollständig 19 % Umsatzsteuer unterliegen.

Das Schreiben des Finanzministeriums haben wir hier angefügt.

Stand dieser Information: 21.12.2023

Bitte sprechen Sie uns zur Anwendung gerne an.

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Wir beraten Sie gerne.

Ihr Team FHP

Iris Floehr    Axel Briesemeister

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