Rückzahlung der NRW – Soforthilfe am 30.11.2023

Recht, Steuern

Rückzahlung der NRW – Soforthilfe am 30.11.2023

Stand dieser Information: 28.11.2023

Die Corona-Soforthilfe aus 2020 ist spätestens am 30.11.2023 zurück zu zahlen. Unter bestimmen Voraussetzungen ist auch nach diesem Termin eine Ratenzahlung möglich. Wir informieren Sie hier über das damalige Verfahren und geben Hinweise zu dem beabsichtigten Ratenzahlungsverfahren.

Die Corona-Soforthilfe wurde im März 2020 als erste Maßnahme in der Pandemie zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen an Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen in Höhe von bis zu 9.000 € bzw. bis zu 15.000 € gewährt.

Die Antragsteller mussten versichern, dass durch die Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten vorlagen. Diese Anträge haben Sie in der Regel selbst gestellt.

Der coronabedingte Liquiditätsengpass musste nachfolgend nachgewiesen werden. Gelang dies nicht, erging von der jeweiligen Bezirksregierung ein Bescheid, die Soforthilfe ganz oder teilweise zurück zu zahlen.

Die Rückzahlungsfrist ist mehrfach verlängert worden und läuft jetzt endgültig am 30.11.2023 ab.

Für Fälle, in denen die Rückzahlung bis zum 30.11.2023 nicht möglich ist, hat die Landesregierung ermöglicht, eine Stundung in Form von Ratenzahlungen zu beantragen. Die Antragstellung soll ab dem 04.12.2023 im Portal der Landesregierung unter https://service.wirtschaft.nrw/ möglich sein.

Die Details hierzu finden Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Bitte informieren Sie sich regelmäßig im Portal der Landesregierung, wenn Sie betroffen sind.

Haben Sie Fragen zu diesem Artikeln oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Team FHP

Iris Floehr    Axel Briesemeister

Hier erhalten Sie den Text als PDF-Dokument.

FHP Monatsinformation Steuern 07/2023

Steuern

Informieren Sie sich hier mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Doppelte Haushaltsführung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung
  • Kosten für professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen
  • Vermietung von Ferienwohnungen – Bei eigennütziger Treuhand keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Lohnsteuer

  • Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten

Für Erbschaftsteuerpflichtige

  • Auch Nacherbe kann Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen

Verfahrensrecht

  • Wann ist ein Einspruch im Besteuerungsverfahren möglich und welche Folgen ergeben sich daraus?
  • Durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung

Sonstiges

  • Anzeigen über die Erwerbstätigkeit – Steuerliche Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfen: Frist verlängert

Gesetzgebung

  • MOPeG schafft zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister für GbR
  • Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz tritt im Juli in Kraft

Termine Steuern/Sozialversicherung –Juli/August 2023

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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Monatsinformation Steuern + Recht März 2023

Recht, Steuern

Informieren Sie sich hier mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:

Soforthilfe

  • Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe

Einkommensteuer

  • Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbstständiger Arbeit?
  • Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen
  • Seit Jahren bestehende ständige Übung, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung an die Mitarbeiter auszuzahlen – Rückstellung möglich

Umsatzsteuer

  • BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen
  • Vorsteuerabzug aus nur gelegentlichem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Erbschaft-/Schenkungsteuer

  • Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer

Gewerbesteuer

  • Wartungskosten bei Leasingverträgen gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen

Grunderwerbsteuer

  • Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt

 Verfahrensrecht

  • Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids
  • Wirksame Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers – Keine Haftung für Lohnsteuerschulden

Zivilrecht

  • Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen – Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig

Termine Steuern/Sozialversicherung –März/April 2023

 

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

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