Offenbar wurden durch ein Versehen des Rechenzentrums der Finanzverwaltung in NRW Erinnerungen an die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen in Fällen versendet, bei denen hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wenn Sie als Mandant hiervon betroffen sind, wenden Sie sich bitte an uns.
Stand: 06.02.2019