Informationen zur Pflegeversicherung / Beitragserhöhung ab 07/2023 / Entlastung für Arbeitnehmer mit Kindern / Arbeitshilfe für Arbeitgeber (Update 03.06.2023)

Recht, Steuern

Der Bundestag hat am 26.05.2023 dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zugestimmt. Die abschließende Verabschiedung vom Bundesrat erfolgt voraussichtlich am 16.06.2023. Erst danach kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht werden und zum 01.07.2023 in Kraft treten.  

Voraussichtlich zum 01.07.2023 werden somit die Beiträge in der Pflegeversicherung angehoben, dabei jedoch eine Entlastung für Personen mit Kindern gewährt.

Der Beitragssatz reduziert sich für jedes Kind ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 % bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, wenn es verstorben ist. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig: Das erste Kind wird unabhängig vom Alter berücksichtigt. 

  • Ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder wird erst zum 31. März 2025 (!) eingeführt. 

Neu ist: Für Arbeitgeber gilt somit: 

  • Im Übergangszeitraum (01.07.2023 – 30.06.2025) ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen:

Es wird voraussichtlich ausreichend sein, wenn in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherte ihre unter 25-jährigen Kinder der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse mitteilen, sofern sie von dieser dazu aufgefordert werden. Auf die Vorlage und Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden. Spätestens nach dem Übergangszeitraum müssen die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die angegebenen Kinder für den kompletten Zeitraum ab 01.07.2023 prüfen.

Wir empfehlen trotz der Aufhebung der Nachweispflicht, dass Arbeitgeber die Nachweisunterlagen beim Arbeitnehmer anfordern. Hierdurch können Unstimmigkeiten und vor allem Rückrechnungen vermieden werden.

Sie erhalten hier eine Informationsschrift zu diesem Thema.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und Fragen zum Verfahren offen sind, aktualisieren wir das Infodokument und das Formular im Bedarfsfalle. Letzte Aktualisierung: 03.06.2023.

Bitte informieren Sie sich hier über den aktuellen Stand des Verfahrens der Erhebung der Kinderdaten und Nachweise.

Haben Sie Fragen, auch zu den Beiträgen der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

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